Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich.
Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt.
Der SGA tritt jährlich mindestens zweimal zusammen.
Im SGA werden wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. über
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
Im SGA finden auch Beratungen, insbesondere über wichtige Fragen des Unterrichts, der Erziehung, der Unterrichtsmittel und der Baumaßnahmen im Bereich der Schule, statt.